Seit dem 01. Juli 2008 muss jeder Besitzer eines Gebäudes welches vor 1965 erbaut wurde, Kauf- und Mietinteressenten auf Verlangen einen Energieausweis vorzeigen.
Ab dem 01. Januar 2009 wird dieses für jeden Besitzer Pflicht, egal welches Baujahr die Immobilie hat. Dabei gibt es zwei verschiedene Energieausweise. Einmal den Bedarfsausweis und des weiteren den Verbrauchsausweis. Mehr darüber erfahren Sie hier.