Investitionsförderungen für Mini-Kraft-Wärme-Kopplungen werden seit dem 01. September von der Bundesregierung bereitgestellt. Außerdem steht ab Anfang 2009 die Novellierung des KWK-Gesetzes an.
Wenn es nach dem Willen der Bundesregierung geht, soll die Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplungen voran getrieben werden und bis 2020 einen Anteil von 25% an der Stromerzeugung erreichen. Um diese Vorhaben durchzusetzen werden die Förderungen von KWK-Anlagen neu geordnet.
Die Neurrichtung einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage wird seit dem 01. September mit einem Zuschuss gefördert, der sich aus der elektrischen Leistung errechnet und je nach umweltfreundlichkeit noch erhöht werden kann. Dies gilt für Mini-KWKs mit einer Leistung von bis zu 50 KW.
Doch das ist nicht die einzige Neuerung, die die Bundesregierung in Bezug auf Kraft-Wärme-Kopplungen vorsieht. Ab dem 01. Januar 2009 steht die komplette Novellierung des KWK-Gesetzes an. Dies bedeutet erweiterte Voraussetzungen und Möglichkeiten um an Förderungen und Zuschüsse zu kommen. Ab 2009 soll somit die Größenbestimmung für geförderte Anlagen entfallen und außerdem die Möglichkeit bestehen, selbst genutzten Strom mit der Einspeisevergütung fördern zu lassen.
Grafik: Wirtschaftliches Potanzial KWK-Nutzung / Quelle: bkwk.de