Seit dem 09. September ist das Gesetz zur Öffnung des Messwesens im Strom- und Gasbereich bereits gültig. Das bedeutet für den Endverbraucher, das er selbst entschreiben kann, wer seinen Energieverbrauch messen darf und soll. Außerdem muss der Energieversorger den Kunden detaillierter über seinen Verbrauch und die Kosten informieren, so müßen z.B. auch die Kosten für die Energiemessung auf den Rechnungen aufgeführt werden. Desweiteren kann der Endverbraucher auch halb- und vierteljährliche Rechnungen anfordern.
Diese neuen Regelungen sollen zur Liberalisierung des Zähl- und Messwesens beitragen und somit den Wettbewerb um die Zähler und die Verbrauchsmessung bei Strom und Gas fördern.
Ganz so unproblematisch sind diese neuen Regelungen allerdings nicht, denn diese bedeuten einen wesentlich höheren Verwaltungsaufwand, dessen Kosten im Endeffekt der Kunde tragen muss.